Wir vermieten Ihnen gerne unseren schönen Gemeindesaal

im Gemeindehaus in Oberbrüden.


GMH SAAL


Nutzung von Räumlichkeiten der Kirchengemeinde im 
Gemeindehaus in Oberbrüden


Preise

Ortsansässige




Auswärtige

Tagesveranstaltungen


pauschal 100,00 €

pauschal 120,00 €

Vermietung nach Stunden: Von 1 Stunde bis 5 Stunden

pro Stunde 15,00 €

pro Stunde 20,00 €

Küche kalt

(es wird nicht gekocht)

30,00 €

30,00 €

Küche warm

(es wird gekocht)

60,00 €

60,00 €

Heizungspauschale (01.10. – 30.04.)

30,00 €

30,00 €

Küche kalt inkl. Kühlschrank sowie Nutzung des Pfarrgartens bei Hochzeiten usw. 70,00 € 100,00 €


Kirchen-Mitarbeiter bezahlen pauschal 50,00 €; bei Küche warm zzgl. 30,00 €

Laut Beschluss des Kirchengemeinderats am 10.01.2023 muss vor der Veranstaltung bei Frau Marando eine Kaution in Höhe von insgesamt 50,00 € für Schäden, außergewöhnliche Verschmutzung, sowie für den Schlüssel in bar hinterlegt werden. Bei Bezahlung der Kaution wird der Schlüssel ausgehändigt. Die Kaution wird mit der Rechnung verrechnet.

Der Mieter kann den Schlüssel ca. 1 Woche vorher im Pfarrhaus abholen. Er gibt den Schlüssel dann spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Anmietung wieder im Pfarrbüro zurück.

Der Mieter erhält nach der Veranstaltung eine Rechnung über die Kosten, die er dann innerhalb von einer Woche auf das Konto der Kirchengemeinde überweist.

Vertragsbedingungen:

Bedingungen zum Veranstaltungsende:

Ab 22 Uhr darf kein Lärm nach außen dringen. Fenster und Türen ggf. geschlossen halten. Ab 23 Uhr ist der Aufenthalt im Garten zu beenden.

Um 24 Uhr ist die Veranstaltung zu beenden. Bis spätestens 1 Uhr sind die Aufräumarbeiten zu beenden und das Gemeindehaus komplett zu räumen.

Es gilt die Polizeiverordnung § 4 – Schutz der Nachtruhe:

Es ist verboten, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar, insbesondere durch Singen, Schreien, Grölen oder zuschlagen der Autotüren zu stören. Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin und sorgen Sie für die Einhaltung.

Bitte beachten:

  • Beschädigungen müssen umgehend gemeldet werden, die Kosten werden den Mietern separat in Rechnung gestellt.
  • Soll die Trennwand geöffnet werden, dann geben Sie dies bitte mit der Reservierung im Pfarrbüro an, damit dies durch den Hausmeister erledigt werden kann.
  • Es ist nicht gestattet im Pfarrgarten und auf dem Parkplatz ein Feuerwerk abzufeuern. Das Parken von Fahrzeugen im Pfarrgarten ist nicht gestattet! Bitte weisen Sie Ihre Gäste auf die Parkplätze beim Sportplatz am Ortseingang hin.
  • Den Garten links vom Pfarrhaus bitte nicht mitbenutzen. (Privat)
  • Werden die Geschirrtücher benutzt, dann bitte wieder gewaschen bringen.
  • Besen, Eimer und Lappen sind im Putzschrank (vor dem Behinderten-WC). Gemeindesaal, Küche und WCs ausfegen und feucht wischen.
  • Gesamter Müll, Altglas und Gelber Sack, sowie Abfall aus Küche und WCs muss mitgenommen werden.
  • Im ganzen Haus herrscht Rauchverbot!
  • Bitte alle Fenster beim Verlassen schließen (auch WC) und alle Lichter ausschalten.
  • Für evtl. Gruppenbelegungen muss der Raum am nächsten Tag sauber und ordentlich sein. Nach Absprache kann der Lagerraum der Küche als Lagerort dienen.
  • Die Räume müssen wieder in den Ursprungszustand gebracht werden. Bitte Tische nicht zusammengeklappt auf den Boden legen. Zwei Tische stehenlassen, dann zusammengeklappte Tische drauflegen. Stühle zusammenstapeln.
  • Die Vermietung an Dritte ist nicht erlaubt! 

Ansprechpartner:

Evangelische Kirchengemeinde Oberbrüden - Unterbrüden

Stefanie Marando
-Pfarramtssekretärin-
Pfarrgasse 1
71549 Auenwald
Tel. 0 71 91 / 34 11 15

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.evkirche-brueden.de

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